Verein der Fachschaft der Technischen Fakultät e.V.


Am 01.05.2007 wurde der Verein „Fachschaft der Technischen Fakultät Erlangen e.V.“ offiziell gegründet und ist seit dem 24.05.2007 beim Amtsgericht eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Ziel des Vereins ist die rechtliche und finanzielle Absicherung der Veranstaltungen der Fachschaft der Technischen Fakultät. Der Vereinszweck ist die Förderung der Studierenden an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, insbesondere die der Studiengänge der Technischen Fakultät. Dies wird explizit verwirklicht durch:

  • Organisatorische Hilfestellung und Beratung von Studierenden
  • Interesse für die Belange der Studierenden in der Öffentlichkeit wecken
  • Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, sowie nationaler und internationaler Begegnungen unter Studierenden
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses, sowie einer gegenseitigen Bereitschaft zur Hilfe unter Studierenden, das Bereitstellen von Lehr- und Arbeitsmitteln

Die Satzung des Vereins ist als Download erhältlich:

Satzung Fachschaft der Technischen Fakultät Erlangen e.V.

Kommentierte Version der Satzung zum besseren Verständnis

Der aktuelle Vorstand setzt sich zusammen aus:

  • Vorsitzender: Christian Peppel
  • Stellv. Vorsitzender: Jan Raab
  • Kassenwart: Ruben Mons

Wir sind per Mail erreichbar unter vorstand@techfak-verein.de.

Anschrift
Fachschaft der Technischen Fakultät Erlangen e.V.
Martensstraße 3
91058 Erlangen

Vereinsregisternummer: VR 200164
USt-IdNr.: DE291315072

Datenschutz
Unser Datenschutzbeauftragter ist:

Jonny Schäfer
datenschutz@techfak-verein.de
Mobil: +49 151 548 566 88

 

Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Studierenden an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, insbesondere die der Studiengänge der Technischen Fakultät.
  2. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Vereinsarbeit erfolgt auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
  • Organisatorische Hilfestellung und Beratung von Studierenden.
  • Interesse für die Belange der Studierenden in der Öffentlichkeit wecken.
  • Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, sowie nationaler und internationaler Begegnungen unter Studierenden.
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses, sowie einer gegenseitigen Bereitschaft zur Hilfe unter Studierenden.
  • Das Bereitstellen von Lehr- und Arbeitsmitteln.

Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist gemeinnützig: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig.
  2. Seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.